Trägerwohnungen
Trägerwohnungen:
Die Mobilen unterstützenden Teilhabedienste (MuT) der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal stellen in den verschiedenen Verbünden einzelne Trägerwohnungen bereit. Diese Wohnungen werden von der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal als Hauptmieter bei den örtlichen Wohnungsanbietern angemietet und im Rahmen der Leistungserbringung an die assistenznehmende Person zur Nutzung überlassen.
Die Überlassung des Wohnraums sowie die Mitnutzung von Gemeinschaftsflächen werden im Wohn- und Assistenzvertrag geregelt. In diesem Vertrag werden die Details zur Unterkunft – wie Wohnfläche, Ausstattung, Lage und Kosten – sowie die allgemeinen Nutzungsregelungen festgehalten. Die Kosten für die Unterkunft werden der Mieterin oder dem Mieter in Rechnung gestellt. Sollte der Träger der Sozialhilfe die Unterkunftskosten direkt an die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal überweisen, entfällt die Zahlungspflicht für die assistenznehmende Person. Vor Abschluss eines Vertrages erhalten Interessierte ein Mietangebot, das alle wichtigen Informationen zum Mietgegenstand zusammenfasst.
Die Nutzung des Wohnraums ist stets an die Leistungserbringung durch die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal gekoppelt. Dieses Angebot dient dazu, Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen vor Verdrängung auf dem freien Wohnungsmarkt zu schützen und Versorgungslücken zu schließen.
Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch, unabhängig von Einschränkungen, an der Gesellschaft teilhaben sollte. Ein zentraler Schritt dafür ist der Zugang zu angemessenem Wohnraum.
Wenn Sie Interesse an einer Trägerwohnung haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpersonen an den jeweiligen Standorten