Leistungen zur sozialen Teilhabe beantragen

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Hier finden Sie eine strukturierte Übersicht, wie Sie Leistungen zur sozialen Teilhabe nach dem Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG) beantragen können. Folgen Sie den einzelnen Schritten, um den Prozess zu verstehen und erfolgreich abzuschließen.

2019-01-01

Prüfen Sie Ihre Anspruchsberechtigung

Wer kann Leistungen zur sozialen Teilhabe bekommen?
Sie können Leistungen beantragen, wenn Sie:

  • eine körperliche Behinderung,
  • eine geistige Behinderung,
  • eine psychische Beeinträchtigung oder
  • eine Abhängigkeitserkrankung haben,
    die länger als 6 Monate andauert.

Zusätzlich wird geprüft, ob Sie sich finanziell an den Leistungen beteiligen müssen. Dies hängt von Ihren Einkünften und Ihrem Vermögen ab.

2019-01-01

2020-01-01

Verstehen Sie, was Leistungen zur sozialen Teilhabe bedeuten

Welche Unterstützung können Sie erhalten?
Leistungen zur sozialen Teilhabe helfen Ihnen, Ihren Alltag trotz Behinderung oder Erkrankung besser zu bewältigen. Beispiele für Unterstützung:

  • Begleitung bei der Bewältigung von Barrieren im Alltag
  • Unterstützung bei der Kommunikation oder im Umgang mit Stress
  • Entlastende und reflektierende Gespräche
  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung oder im Umgang mit Geld
  • Gemeinsame Entwicklung von Fähigkeiten zur eigenständigeren Lebensführung
2020-01-01

2021-01-01

Stellen Sie einen Antrag

Wie beantragen Sie Leistungen?
Reichen Sie einen Antrag beim Gesundheitsamt (Brandenburg) bzw. beim Bezirksamt (Berlin) ein. Sie können:

  • einen formlosen Antrag schreiben, in dem Sie Ihre Wünsche und Ziele beschreiben,
  • Oder direkt dort anrufen

Falls Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, können wir oder die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatungsstelle in Ihrer Region (EuTB) helfen.

2021-01-01

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Nehmen Sie am Erstgespräch teil

Was passiert nach der Antragstellung?
Nach Ihrem Antrag werden Sie zu einem Gespräch eingeladen. Bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • eine ärztliche Bescheinigung zu Ihrer Behinderung oder Erkrankung,
  • Nachweise über bereits erhaltene Unterstützungsleistungen (z. B. von der Pflege- oder Krankenkasse).

Im Gespräch werden Ihre persönlichen Daten aufgenommen, und Sie erhalten Informationen über das Gesamtplanverfahren und die Bedarfsermittlung. Sie können eine Vertrauensperson oder einen rechtlichen Betreuer mitbringen.

2021-01-01

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Bedarfsermittlung im Gesamtplanverfahren

Was ist das Gesamtplanverfahren?
Das Gesamtplanverfahren dient dazu, Ihren Unterstützungsbedarf zu ermitteln. In einem zweiten Termin werden Sie zu folgenden Themen befragt:

  • Ihre Wünsche und Lebensziele,
  • Ihre Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Selbstständigkeit,
  • Ihre aktuellen Unterstützungsleistungen und Probleme.

Auch hier können Sie eine Begleitperson mitbringen. Ihre Sichtweise wird dokumentiert und bildet die Grundlage für die weiteren Schritte.

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Die Gesamtplankonferenz (optional)

Was passiert in der Gesamtplankonferenz?
Falls Sie und das jeweilige Amt dies vereinbaren, kann eine Gesamtplankonferenz stattfinden. Hier wird der Gesamtplan besprochen und finalisiert. Diese Konferenz ist jedoch nicht verpflichtend – der Plan kann auch ohne sie erstellt werden.

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Die Teilhabezielvereinbarung (freiwillig)

Was ist die Teilhabezielvereinbarung?
Das jeweilige Amt kann mit Ihnen eine Vereinbarung abschließen, in der festgelegt wird, welche Ziele Sie mindestens erreichen möchten. In dieser Vereinbarung wird festgehalten, woran Sie mit uns arbeiten möchten.

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Der Gesamt-Plan

Was steht im Gesamt-Plan?
Der Gesamt-Plan enthält:

  • Ihre Wünsche und Ziele,
  • die Ergebnisse der Bedarfsermittlung,
  • die notwendigen Unterstützungsleistungen,
  • das Datum der Überprüfung.

Falls weitere Leistungen (z. B. von der Kranken- oder Pflegekasse) erforderlich sind, werden diese Leistungsträger einbezogen – mit Ihrer Zustimmung.

2021-01-01

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Der Leistungsbescheid

Wie erfahren Sie, welche Leistungen bewilligt wurden?
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid vom jeweiligen Amt. Prüfen Sie diesen sorgfältig, um sicherzustellen, dass alle Ihre Wünsche und Bedarfe berücksichtigt wurden. Falls Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.

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